In ihrer Pressekonferenz zum Jahresauftakt hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gestern ein Bündel an kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen, personellen und strukturellen Situation der Kliniken gefordert. „Unbedingt muss die Zwei-Prozent-Selbstbeteiligungsregelung wegfallen. Die meisten Krankenhäuser haben keine finanziellen Reserven, um noch mehr Verluste ausgleichen zu können, wie auch das aktuelle Krankenhausbarometer zeigt. Der Rettungsschirm umfasst rund 500 bis 600 Krankenhäuser noch immer nicht, obwohl auch diese durch die Pandemie immens beeinträchtigt sind und sie zur flexiblen Reaktion gerade jetzt in der sich entwickelnden Omikronwelle dringend gebraucht werden. Hier muss die Politik schnellstens reagieren“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

Mehr Krankenhäuser in wirtschaftlicher Not
60 % der Krankenhäuser in Deutschland rechnen nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit wirtschaftlichen Verlusten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit der Anteil der Kliniken verdoppelt, die rote Zahlen schreiben. Das ergibt das aktuelle Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Eine so düstere Lage hat es nach DKG-Darstellung seit der Erhebung des Krankenhaus-Barometers noch nicht gegeben. Aktuell stufen nur noch 11 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Situation als gut ein. Für 2022 erwarten lediglich 22 % eine wirtschaftliche Verbesserung. Ein maßgeblicher Grund für die wirtschaftlichen Probleme sind die Belegungsrückgänge infolge der Corona-Pandemie und damit zusammenhängender Einschränkungen des Regelbetriebs. Zum Befragungszeitpunkt beklagte jedes zweite Krankenhaus eine geringere Auslastung als im Vorjahr.
Ambulante Potenziale der Krankenhäuser besser nutzen
Dass die Finanzierung über Fallpauschalen an ihre Grenzen gelangt, sei die zentrale Erkenntnis der Gegenwart, unterstreicht die DKG. Zwar wolle die Ampel-Koalition das Finanzierungssystem weiterentwickeln, aber dann dürfe die wirtschaftliche Existenz eines Krankenhausstandortes nicht allein davon abhängen, eine maximal große Zahl von Patienten zu behandeln. „Wir brauchen die finanzielle Absicherung der Kliniken als Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge und finanzielle Anreize zum Ausbau ambulanter Leistungen der Krankenhäuser. Die Finanzierung dieser Leistung muss so gestaltet sein, dass die ambulanten Potenziale der Krankenhäuser besser genutzt werden können. Denn nur so lässt sich die Zahl stationärer Patienten reduzieren und in Regionen mit problematischer Versorgung im niedergelassenen Bereich Gesundheitsversorgung sicherstellen“, fordert Gaß.
Eine gravierende Schwäche des Koalitionsvertrages sei, dass er kein Wort über die Investitionsfinanzierung verliere. Die Länder müssten endlich ihrer Verpflichtung vollumfänglich nachkommen, so die DKG. Gleichzeitig benötigten die Kliniken Sonderprogramme des Bundes, zum Beispiel für Digitalisierung, den weiteren Strukturwandel und klimagerechte Krankenhäuser. Eine nachhaltige und auskömmliche Investitionsfinanzierung sei der Ausgangspunkt für eine patientenorientierte, moderne und effiziente Krankenhausversorgung, aber zugleich auch für moderne Arbeitsplätze.
DKG fordert Entlastung für Krankenhauspersonal
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus fordert die DKG eine spürbare finanzielle Anerkennung. Deshalb sollten anstelle einer Einmalzahlung für einen Teil der Pflegekräfte alle Beschäftigten durch einen Steuerfreibetrag für 2021 und 2022 mehr Netto vom Brutto haben. Anders werde man die Pflegekräfte nicht in den Häusern halten können.
Quelle: Jahresauftakt-Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft (>>zur Homepage)